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Grundstücks- und Eigentumsrechte auf den Philippinen – So funktioniert es für internationale Käufer

  • Autorenbild: Matthias Brandl
    Matthias Brandl
  • 14. Aug. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 24. Aug. 2025

Viele Interessenten fragen uns: „Darf ich als Ausländer überhaupt Land auf den Philippinen besitzen?“Die Antwort lautet: Nein – Landbesitz ist ausschließlich philippinischen Staatsangehörigen vorbehalten.Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie als Ausländer kein Haus oder Apartment auf den Philippinen besitzen dürfen – im Gegenteil: Gebäude dürfen zu 100 % in Ihrem Eigentum stehen.


Häuser und Apartments – 100 % Eigentum möglich


Nach philippinischem Recht dürfen Ausländer zwar kein Land erwerben, sehr wohl aber Gebäude im eigenen Namen besitzen.Ihr Haus oder Apartment gehört Ihnen uneingeschränkt – lediglich das Grundstück selbst kann nicht auf Ihren Namen eingetragen werden.


Die Lösung bei Majestic Empire Residences


Das Grundstück, auf dem Ihre Immobilie steht, gehört den Initiatoren des Projekts, Matthias und Maribel Brandl.Damit sowohl Käufer als auch Initiatoren gegen alle Eventualitäten abgesichert sind, haben wir eine zweistufige Sicherheitsstruktur entwickelt:


1. Langfristiger Grundstücks-Mietvertrag


  • Laufzeit: 25 Jahre (gesetzliche Obergrenze)

  • Automatische Verlängerung: Bereits heute ist im Vertrag festgeschrieben, dass nach Ablauf automatisch ein neuer Mietvertrag über weitere 25 Jahre abgeschlossen wird – zu klar definierten Konditionen

  • Übertragbarkeit: Der Mietvertrag kann jederzeit auf eine rechtlich zulässige Person übertragen werden, etwa einen philippinischen Ehepartner oder eine Corporation


2. Dingliches Nutzungsrecht – lebenslang & grundbuchlich eingetragen


  • Lebenslang: Zusätzlich zum Mietvertrag wird ein lebenslanges Nutzungsrecht (Usufruct) zu Ihren Gunsten bestellt und im Grundbuch eingetragen

  • Unabhängig vom Mietvertrag: Dieses Recht besteht eigenständig fort, auch wenn sich an Mietverträgen oder Eigentumsverhältnissen etwas ändert

  • Bestandsschutz bei Eigentümerwechsel: Wird das Grundstück verkauft, bleibt Ihr Nutzungsrecht bestehen – es kann vom neuen Eigentümer nicht aufgehoben werden

  • Übertragbarkeit: Das Recht kann zu Lebzeiten auf eine zulässige Person übertragen werden, sodass Sie auch in Zukunft Flexibilität und Sicherheit genießen


Warum beides kombiniert wird


Der Mietvertrag regelt die wirtschaftlichen und praktischen Rahmenbedingungen, wie Dauer, Konditionen und Übertragbarkeit.Das dingliche Nutzungsrecht ist die zusätzliche Sicherheit, weil es unabhängig vom Mietvertrag im Grundbuch eingetragen wird und damit dauerhaft bestehen bleibt.Beides zusammen sorgt für maximale Rechtssicherheit und macht Ihre Investition doppelt abgesichert.


Option bei Gesetzesänderung – Grundstückskauf ohne Mehrkosten


Sollte der Gesetzgeber künftig den Landkauf durch Ausländer erlauben, profitieren Sie sofort:

  • Im Kaufvertrag ist ein fixer Grundstückspreis von 100.000 PHP vereinbart

  • Dieser Betrag ist bereits im Kaufpreis Ihrer Immobilie enthalten

  • Sie zahlen keinen Peso zusätzlich – es wird lediglich ein regulärer Kaufvertrag erstellt und Ihr Eigentum im Grundbuch eingetragen


Ihre Vorteile bei Majestic Empire Residences


  • 100 % Eigentum an Ihrem Haus oder Apartment

  • Planungssicherheit für bis zu 50 Jahre durch Mietvertrag mit automatischer Verlängerung

  • Doppelter Schutz durch Mietvertrag und lebenslanges Nutzungsrecht

  • Feste Kaufoption für das Grundstück im Falle einer Gesetzesänderung – ohne Mehrkosten

  • Flexibilität durch Übertragbarkeit an Ehepartner oder Gesellschaften


Fazit


Mit Majestic Empire Residences erwerben Sie nicht nur Ihr Traumhaus oder Apartment im vollen Eigentum, sondern erhalten zusätzlich ein lebenslanges, grundbuchlich gesichertes Nutzungsrecht.Diese Kombination aus Mietvertrag und dinglichem Recht bietet Ihnen die maximal mögliche Absicherung nach philippinischem Recht.Damit bleibt Ihre Investition geschützt – heute, morgen und über Jahrzehnte hinweg.

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